Baumbestandserfassung

Baumblick. Wir erstellen Ihre Baumbestandsbescheinigung.

Wer auf einem Grundstück baulich etwas verändern will, benötigt in Bremen eine Baumbestandsbescheinigung.

Es muss der geschützte Baumbestand bei Bauvorhaben aller Art, aber auch bei der Beseitigung von Anlagen verpflichtend dargestellt werden. Im Rahmen einer „Umgriffsregelung“ ist dabei sogar der geschützte Baumbestand auf dem Nachbargrundstück bis zu einem Grenzabstand von bis zu fünf Metern anzugeben.

Mit der Erklärung zum aktuellen Baumbestand kann bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Umweltschutzamtes die Baumbestandsbescheinigung schnell und unkompliziert beantragt werden. Die Bescheinigung kann auf Wunsch direkt an das Bauordnungsamt übermittelt werden, damit bei der geplanten Baumaßnahme keine zeitliche Verzögerung entsteht.

Wir übernehmen für Sie diese Bescheinigung und die Kommunikation und Beantragung bei der zuständigen Behörde.

0421-27 65 98 32